Pflegedienst Nötzel

LEISTUNGEN

Behandlungspflege


Die Behandlungspflege umfasst alle ärztlich verordneten
medizinischen Leistungen wie Injektionen, Verbandswechsel, Verabreichen von Medikamenten, aber auch z.B. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Unsere vollständigen Leistungen fragen Sie bitte einfach bei uns an.  Die Kosten übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen Ihre Krankenkasse, unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld erhalten.


Grundpflege


Die Grundpflege umfasst alle Hilfeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, wie z.B. Baden, Waschen, Hilfe beim Toilettengang oder auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zur Höhe der pflegegrad-abhängigen Sachleistungsgrenze.

Hauswirtschaftliche Versorgung


Hierunter fallen Hilfen beim Reinigen der Wohnung, beim Einkaufen, beim Wäschewaschen usw. Die Kosten sind in begrenztem Maße über die Pflegekasse abrechenbar.


Verhinderungspflege


Bei Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Pflegeperson übernehmen wir die Betreuung der zu pflegenden Person im erforderlichen Umfang. Die entstehenden Mehrkosten trägt bis zu einem gesetzlich festgeschriebenen Limit die Pflegekasse.


Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Patienten und deren Angehörige sind mit der Pflege sowie mit den formellen Anforderungen stark belastet. Um Pflegende zu unterstützen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz eine regelmäßige Beratung durch professionelle Pflegeeinrichtungen vor. Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns an. 

Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.


24 Stunden Rufbereitschaft


Soweit Sie mit unserem Notrufpartner einen Vertrag geschlossen haben, sind wir im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar, um zu helfen. Unsere Patienten und deren Angehörige können sich sicher sein, unabhängig von Tageszeit, Wochen- und Feiertagen – wir sind für Sie da.


Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b PSG III


Hierunter sind Leistungen zur Betreuung und Unterstützung der Pflegebedürftigen zu verstehen, die nicht in den Bereich der Grundpflege gehören, z. B. die Beaufsichtigung und Beschäftigung Demenzkranker, erweiterte Hilfsangebote im Haushalt oder auch Begleitung bei Spaziergängen usw. Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gern. Die Leistungen nach § 45b werden nur als Sachleistungen der Pflegekasse gewährt, eine Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht möglich.

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